Beschluß 92/94 vom 09.06.1994 (Beschlußvorlage 112/94)
Betreff
Aufstellung eines Gedenksteines
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in Ergänzung des Beschlusses Nr. 25/93 vom 11. 03.1993:
- Der Gedenkstein trägt die Inschrift DEN OPFERN VON KRIEG(,) VERTREIBUNG (UND) TERROR.
- Der Aufstellungsort befindet sich in der Parkanlage August-Bebel-Straße/Dresdener Straße (s. Anlage zur Beschlußvorlage).
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung mit minimalem Finanzaufwand zu sichern und die Zwischenfinanzierung zu übernehmen.