Beschluß 77/94 vom 05.05.1994 (Beschlußvorlage 89/94)
Betreff
Bebauungsplan Nr. 25 - Juri-Gagarin-Straße/Robert-Blum-Weg
Beschlußtext
- Der mit Beschluß Nr. 103/93 v. 19.08.93 gebilligte Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 2 Wohnpark Heiderand/Robert-Blum-Weg wird zum Bebauungsplan Nr. 25 umgewidmet.
- Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Plangebiet Juri-Gagarin-Straße/Robert-Blum-Weg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit dem Grünordnungsplan und dem Textteil (Teil B) sowie dem Erläuterungsbericht werden in der vorliegenden Fassung vom April 1994 gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes und des Erläuterungsberichtes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 unter Hinweis auf die Deckung dringenden Wohnbedarfs für die Bevölkerung öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Erschließungsvertrag mit der RDG Gewerbebau GmbH vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Bestätigung vorzulegen.