Beschluß 76/94 vom 05.05.1994 (Beschlußvorlage 88/94)
Betreff
Veränderung der Gemarkungsgrenze zwischen den Gemeinden Radeberg und Großerkmannsdorf im Bereich der Siedlung "An der Aue"
Beschlußtext
- Der Technische Ausschuß und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Radeberg stimmen der Veränderung der Gemarkungsgrenzen zwischen den Gemeinden Radeberg und Großerkmannsdorf entsprechend Beschluß 47/90 gem. Anlage zu, was zu einer Vergrößerung der Gemarkung Radeberg um 1176 m²/m² führt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Abstimmungen mit der Gemeinde Großerkmannsdorf zu führen und auf der Grundlage des Sächsischen Vermessungsgesetzes die entsprechenden Antragstellungen beim Staatlichen Vermessungsamt Dresden vorzubereiten.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der geänderten Gemarkungsgrenze eine endgültige Klärung der Eigentumsverhältnisse zur Siedlung "An der Aue" herbeizuführen.