Beschluß 78/94 vom 05.05.1994 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 90/94)
Betreff
Wohnungsprivatisierung - IVP
Beschlußtext
- Vergleichsbemühungen mit IVP aufzunehmen. Dazu sind Verhandlungen mit der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft mbH Radeberg und dem Vertragspartner IVP GmbH zwecks Abschluß eines Vertrages zu führen, der die Verträge vom Nov. 1991 und vom 18.10.1993 ersetzt (inhaltliche Durchsetzung s. Anlage 1 ) . Zur Führung der Vergleichsverhandlungen wird eine Frist bis zum 03. Juni 1994 gesetzt. Das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zur Bestätigung vorzulegen.
- Im Falle des Scheiterns der Vergleichsverhandlungen sind Ansprüche der Stadt Radeberg gegen die IVP GmbH bzw. deren Rechtsvorgänger auf dem Klageweg gemäß Beschlußvorlage Nr. 81/94 vom 21.04.1994 durchzusetzen.
- Zur Vorbereitung einer gütlichen Vereinbarung bzw. zur Vorbereitung einer Klage den Wirtschaftsprüfer, Herrn Redagne, mit der Prüfung des Anarbeitungsstandes bei der IFC GmbH Löffler Immobilien und IVP GmbH im Bezug auf die Realisierung des Vertrages vom Nov. 1991 sowie 18. Okt. 1993 zu beauftragen