Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit
Die am 21.04.1994 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird vom Stadtrat in den §§ 1 und 5 wie folgt geändert und ergänzt:
Die ursprünglichen Absätze 2 bis 4 werden zu den Absätzen 4 bis 6. Im Absatz 4 erhält Satz 1 folgende Fassung:
Die Aufwandsentschädigung nach Abs. (1) Punkt 1, 2, 3 und Absatz (2) werden vierteljährlich nachträglich bargeldlos bezahlt.
§ 5 Abs. (2) erhält folgende Fassung:
Alle anderen Bestimmungen dieser Satzung, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen vom 24. August 1994, treten mit dem 11. August 1994 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt die bisherige Regelung in der Hauptsatzung vom 29.11.1993 außer Kraft.