Beschluß 116/94 vom 24.08.1994 (Beschlußvorlage 130/94)
Betreff
Satzungsbeschluß zum Bebauungsplan Nr. 4 Pillnitzer Straße West/Südteil
Beschlußtext
- Die Beschlüsse Nr. 27/93 vom 11.03.1993. Nr. 40/94 vom 24.03.1994 und 93/94 vom 09.06.1994 werden aufgehoben.
- Es wird zur Kenntnis genommen, daß zu den nochmals eingeholten Stellungnahmen der IHK, des Handelsverbandes Sachsen und der Stadt Dresden keine Abwägung erforderlich ist. Die gegebenen Hinweise sind durch die Stadtverwaltung zu beachten.
- Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung vom 08.12.1986 (BGBl. S. 2253), zuletzt geändert durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. S. 466) und aufgrund der Sächsischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom August 1992 (GVBl. Nr. 27 S. 466) § 83 beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 4 Pillnitzer Straße West/Südteil bestehend aus dem Plan in der Fassung vom 03.06.1994 (Teil A) mit dem Grünordnungsplan und dem Text vom 24.08.1994 (Teil B - Anlage 1 der Beschlußvorlage) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung zu beantragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Stadtrates über den Fortgang des Verfahrens nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde zu berichten.