Festlegung der Unterzeichner der Sitzungsniederschriften der Stadtratssitzungen
Entsprechend § 40 Abs. 2 SächsGemO bestimmt der Stadtrat 1. Herrn Christoph Heinze und 2. Herrn Wolfgang Förster als Unterzeichner der Sitzungsniederschriften. Im Falle der Abwesenheit Vorgenannter werden am Ende der jeweiligen Sitzung ein Stadtrat bzw. zwei Stadträte für die Unterzeichnung des entsprechenden Protokolls bestellt.