Änderung der Hauptsatzung
Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Hauptsatzung wird im § 4, Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, wie folgt geändert:
Absatz 2 a) der ehrenamtliche Beigeordnete erhält 450,-- DM monatlich
Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen.
In der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die vorläufige Regelung der Dienstaufwandsentschädigungen für Landräte, hauptamtliche Bürgermeister und hauptamtliche Beigeordnete sowie der Verordnung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister und ehrenamtliche Beigeordnete vom 15. September 1992 sind die Entschädigungszahlungen geregelt. Dem Bürgermeister darf auf dieser Grundlage neben der Dienstaufwandsentschädigung keine weitere Entschädigung von der Stadtverwaltung gezahlt werden. Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten eine Aufwandsentschädigung innerhalb des Rahmensatzes von 300,-- DM bis 600,-- DM. Die Stadtverwaltung wird die Rückholung bzw. Nachzahlung der Gelder ab Inkrafttreten der Verordnung (01. Oktober 1992) veranlassen.