Löschung einer Grundschuld
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Löschung der im Grundbuch von Radeberg Flurstücksnummer 1062a Blatt 2460 in Abteilung III eingetragenen Sicherungshypothek von 300,-- Goldmark nach Einzahlung von 150,-- DM in der Stadtkasse.
Im Grundbuch Blatt 2460, Abteilung III ist eingetragen: 300,-- GM Sicherungshypothek zu dreihundert Goldmark (RGBl. 1924 I S. 415) für die Stadtgemeinde Radeberg für die Ansprüche aus der dem verstorbenen Malermeister Robert Lange in Radeberg gewährten Fürsorgeunterstützung. Eingetragen am 17.10.1930 und bei der Neufassung der Abteilung hierher übertragen am 08.03.1993. Die grundbuchrechtlich besicherten Schulden wurden von der DDR 1 : 1 übernommen und mit der Wiedervereinigung erfolgte nach dem Einigungsvertrag eine Umbewertung der Grundschuld 2 : 1 .