Beschluß 100/93 vom 19.08.1993 (Beschlußvorlage 102/93)
Betreff
Bevollmächtigung des Abwasserzweckverbandes "Obere Röder" mit der Teilbetriebsüberlassung der Abwasseranlagen
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Stadt Radeberg bevollmächtigt den Abwasserzweckverband "Obere Röder" Radeberg zur Übernahme, Verwaltung und Betreibung (Teilbetriebsüberlassung) der im Gebiet gelegenen Abwasseranlagen der WAB i.L. zum 01.01.1994 (Entspr. § 5 Abs. 1 der Satzung des AWZV "Obere Röder").
- Die Stadt Radeberg verpflichtet den Abwasserzweckverband "Obere Röder", die ihm als Teilbetriebsüberlassung (durch die WAB) übergebenen und auf dem Gebiet der Stadt Radeberg gelegenen Abwasseranlagen auf die Stadt zu übertragen.
- Die Stadt Radeberg hat die Übernahme der der Stadt gehörenden Abwasseranlagen, die dem AWZV "Obere Röder" als Teilbetriebsüberlassung gemäß Ziffer 1 übertragen worden sind, vorzubereiten; die Übernahme erfolgt zum frühestmöglichen noch zu bestimmenden Zeitpunkt.