Beschluß 101/93 vom 19.08.1993 (Beschlußvorlage 103/93)
Betreff
Bevollmächtigung des Trinkwasserzweckverbandes "Röderaue" mit der Teilüberlassung der Trinkwasseranlagen
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Stadt Radeberg bevollmächtigt den Trinkwasserzweckverband "Röderaue" Radeberg zur Übernahme, Verwaltung und Betreibung (Teilbetriebsüberlassung) der im Gebiet gelegenen Trinkwasseranlagen der WAB i.L. zum 01.01.1994 (entspr. § 2 Abs. 1 Satzung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung "Röderaue").
- Die Stadt Radeberg verpflichtet den Trinkwasserzweckverband "Röderaue", die ihm als Teilbetriebsüberlassung (durch die WAB) übergebenen und auf dem Gebiet der Stadt Radeberg gelegenen Trinkwasseranlagen auf die Stadt zu übertragen.
- Die Stadt Radeberg hat die Übernahme der der Stadt gehörenden Trinkwasseranlagen, die dem TWZV "Röderaue" als Teilbetriebsüberlassung gemäß Ziffer 1 übertragen worden sind, vorzubereiten; die Übernahme erfolgt zum frühestmöglichen noch zu bestimmenden Zeitpunkt.