Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die neue Streupflichtsatzung in der vorgelegten Form unter Aufhebung der bisherigen Satzung vom 31.01.1990. Die Satzung tritt zum 01.09.1993 in Kraft.