Finanzierungsmodell beim Verkauf von Grundstücken aus dem Eigentum der Wohnbau GmbH i. G./Stadtverwaltung Radeberg
Auf der Grundlage der beschlossenen Grundsatz bei der Privatisierung von Grundstücken aus dem Eigentum der Wohnbau GmbH i. G. und der Stadtverwaltung Radeberg wird beschlossen
Der Beschluß bedarf der Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Die von der Wohnbau GmbH i. G. bzw. der Stadtverwaltung verwalteten Grundstücke im innerstädtischen Bereich sowie in Randgebieten können nicht mehr ökonomisch verwaltet werden. Es ist deshalb der Verkauf von Grundstücken in Vorbereitung.
Bei der ersten Betrachtung von etwa 100 Grundstücken ist festzustellen, daß der Sanierungsaufwand in den Jahren 1993/94 in einer ersten Sanierungsstufe etwa 20,8 Millionen DM, in den Jahren 1998/99 wäre eine zweite Sanierungsstufe durchzusetzen mit etwa dem gleichen Aufwand.
Die jährlichen Mieteinnahmen in den betrachteten Objekten liegen in etwa bei 718 TDM. Auf der Basis der 2. Berechnungsverordnung sind die Verwaltungs- und Instandsetzungskosten zu achteln. Bei den Instandsetzungskosten bei normalen Vermieterverpflichtungen sind die Bewirtschaftungskosten dem Mieter nicht anzulasten. Der Mieter hat ein einklagbares Recht auf diese Instandhaltung.
Unter Beachtung der jährlichen Mieteinnahmen, den entstehenden Verwaltungs- und Instandhaltungsaufwand ist die Miete nach den gegenwärtigen Mietpreisfestsetzungen nicht aufwandsdeckend.
Die Verwendung der Einnahmen aus dem Verkauf soll zu 30 % für investive Maßnahmen und zu 70 % für die Deckung der Kreditschulden zum Aufbau des Wohnkomplexes Flügelweg erfolgen.