Erhöhung der Realsteuerhebesätze
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 1993.
Grundsteuer A: von 200 % um 20 auf 220 %
Grundsteuer B: von 300 % um 20 auf 320 %
Gewerbesteuer: von 300 % um 10 auf 310 %
Zur Vorbereitung der Haushaltplanung 1993 im Rahmen der Einnahmenbeschaffung der Gemeinde gemäß § 35 (2) Kommunalverfassung.