Stammkapital für die Wohnbau GmbH i. G.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages gemäß dem Beschluß Nr. 91/90 und seiner Veränderung, siehe Beschluß-Nr. 62/92 ein Stammkapital festzuschreiben.
Das Stammkapital der Wohnbau GmbH i. g. wird mit einer Höhe von 1 Million DM festgelegt.
Für die Wohnbau GmbH i. G. wird auf der Grundlage der rechtlichen Regeln des BGB die Hinterlegung eines Stammkapitals festgeschrieben. Aufgrund des beurkundeten Gesellschaftsvertrages einschließlich der Ergänzung erfolgt eine Übertragung des Eigentums und eine Hinterlegung des Stammkapitals als Sachwert. Der festgeschriebene Sachwert mit 1 Million DM ist vertretbar und liegt unter den Stammkapitalfestschreibungen der Wohnbaugesellschaften in den alten Bundesländern.