Entwurf der Hauptsatzung
Auf der Grundlage der Anfragen und aufgeworfenen Probleme im Zusammenhang mit der Diskussion zum Entwurf der Hauptsatzung wird unter Verantwortung des Stadtverordnetenvorstehers eine Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten durchgeführt. (einstimmig angenommen)