Vertrauensgremium für die Wertermittlung bei Erwerb und Veräußerung von Grund und Boden und baulichen Anlagen durch die Stadtverwaltung Radeberg
Für die Abwicklung der Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Erwerb und Verkauf von Grund und Boden und baulichen Anlagen durch die Stadtverwaltung der Stadt Radeberg wird ein Vertrauensgremium gebildet. Für dieses Gremium werden die Herren Grewe, Linhart, Dr. Petzold, Richter, Schreiber benannt.
Das vorgenannte Gremium stützt auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes insbesondere der §§ 21 und 26. Bei den Beratungen dieses Gremiums müssen mindestens 3 Mitglieder und davon 1 ehrenamtliches Mitglied der Stadtverordnetenversammlung anwesend sein. Das Gremium ist dem Hauptausschuss und der Stadtverordnetenversammlung in nichtöffentlicher Sitzung rechenschaftspflichtig.
Das Vertrauensgremium wird befristet bis zum 31.12.1990 beauftragt.