Beschluß 103/90 vom 20.09.1990 (Beschlußvorlage 42/90)
Betreff
Sanierung des Stadtkernes
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Das mit Beschluß des Rates der Stadt vom 25.10.1978 definierte Gebiet Innenstadt einschließlich des Denkmalschutzgebietes "Schloß Klippenstein" - siehe Entwicklungskonzeption Innenstadt - wird entsprechend Kartierung in der Anlage zum städtebaulichen Problemgebiet erklärt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, zur Aktualisierung und Prazisierung der vorliegenden städtebaulichen Untersuchungen gemäß BauGB § 141 und Bau-ZVO § 28 Abs. 3 vorbereitende Untersuchungen durchführen zu lassen und dafür mit der KSG - Kommunale Planungs- und Entwicklungsgesellschaft der badischen Sparkassen mbH Karlsruhe einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, alle im laufenden Verfahren notwendigen Anträge zu stellen, die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderer Nutzungsberechtigter zu fördern.
- Das Teilgebiet "Südlicher Stadtkern innerhalb der ehemaligen Stadtmauerbegrenzung einschließlich des Denkmalschutzgebietes Schloß Klippenstein" (siehe Kartierung) wird auf der Grundlage bisheriger Problemanalyse und in Fortführung begonnener Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet erklärt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die unter Pkt. 3 bezeichnete förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes mit detaillierter Grundstücks- bzw. Objektbezeichnung als Sanierungssatzung zu veröffentlichen.
- Entsprechend den "Vorlaufigen Richtlinien ...." des Bundesministeriums I. Abs. 3 (räumliche Konzentration der Mittel) und II. Abs. 1 (Erhaltung historischer Bausubstanz) ist der Einsatz der Mittel auf folgende Schwerpunkte zu konzentrieren:
- Straßenzug Pirnaer Straße zwischen Berggasse und Markt
- Realisierung der Abbruchmaßnahmen Pirnaer Straße 2, 4, 5, 7
- Vorbereitung und Realisierung der Lückenschließung
- Sanierungsmaßnahmen im Bereich des ehemaligen Stadtgrabens Berggasse einschließlich Hauptstraße 23
- Sanierungsmaßnahmen an den Resten der ehemaligen südlichen Stadtbefestigung
- Denkmalschutzgebiet Schloß Klippenstein mit dem Schwerpunkt Vorburg des Schlosses einschließlich der Umgebungsobjekte an der Schloßstraße
- Abschluß der Sanierungsobjekte Markt - Ostseite
- Die erforderliche kurzfristige Verlagerung der Objekte der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg und der Tischlerei (ehemals BMK K + E) nach außerhalb des Sanierungsgebietes ist in Maßnahmen einzubeziehen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderlichenfalls Sanierungsträger zu beauftragen oder andere Beauftragte einzusetzen.