Grundschule Stadtmitte Radeberg - Umnutzung Kellergeschoss - Baubeschluss
Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Maßnahme "Umbau Kellergeschoss Grundschule Mitte" entsprechend dem Haushaltsansatz in der Haushaltssatzung 2023/2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden (Denkmalschutz etc.) gemäß b) Variante 2 weiterzuführen.
Die Umnutzung des Kellergeschosses der Grundschule Stadtmitte ist erforderlich, weil: - Das Platzangebot im Speiseraum in Bezug auf die stetig steigenden Schülerzahlen zu gering ist. - Die hygienischen Zustände in der Ausgabeküche werden durch das Gesundheitsamt nur noch geduldet. - Die beengten Verhältnisse im Werkraum (kein Vorbereitungsraum vorhanden) die Durchführung des Werkunterrichts beeinträchtigen. - Keine WC-Anlagen für Personal (Lehrer / Küche) bzw. Umkleiden vorhanden sind. In Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung Radeberg / Hauptamt, Bauamt und der Schulleitung der GS Stadtmitte wurden gemeinsam mit dem beauftragtem Planungsbüro - Bauplanung Hille GmbH - die Anforderungen (Schülerzahlen, Klassenstärken, Gleichzeitigkeit bei der Essenausgabe etc.) erörtert und als Planungsgrundlage festgelegt. Im Rahmen der Vorplanung wurden zwei Varianten zur Umnutzung / Umstrukturierung des Kellergeschosses des entwickelt. Folgende Annahmen sind beide Varianten identisch: - Anzahl der Schüler / notwendiger Platzbedarf - Speiseraum mit ca. 122 Plätzen für hohe Gleichzeitigkeit beim Essen - Schaffung von 2 Werkräumen mit Vorbereitungsraum - Lagerraum (Schularchiv) - Errichtung von sanitären Anlagen - Auslagerung der Garderoben mittels neu anzuschaffender Flurspinde (je Kind ein Spind) - Schaffung eines zusätzlichen Lieferanteneinganges Variante 1: Die Einordnung des vergrößerten Speiseraumes erfolgt im Bereich der bisherigen Garderoben mit angeschlossener Ausgabeküche. Vorteilhaft sind bei dieser Variante die kurzen Essenanlieferungswege im Gebäude direkt über den Lieferanteneingang in die Ausgabeküche. Die Einordnung der zwei Werkräume erfolgt im bisherigen Bereich. Nachteilig bei dieser Variante ist die Anordnung der Werkräume entlang des Schulhofes. Diese Anordnung der Werkräume wird seitens der Schulleitung aufgrund der bestehenden Erfahrungen hinsichtlich der akustischen und optischen Belästigung durch die Schulhofnutzung während der Werkunterrichtszeiten nicht favorisiert. Variante 2: Die Einordnung des vergrößerten Speiseraumes erfolgt im bisherigen Bereich des Speiseraumes entlang des Schulhofes. Die Essen-Anlieferungswege werden über den Lieferanteneingang verkürzt. Bisher war eine Umfahrung des Gebäudes notwendig. Die Einordnung der zwei Werkräume erfolgt im Bereich der bisherigen Garderoben. Mit dieser Einordnung wird erreicht, dass Werkunterricht durch äußere Einflüsse ungestört erfolgen kann. Aus diesem Grund ist diese Variante aus Sicht der Schule als Vorzugsvariante anzusehen. Die auf den vorgelegten Plänen dargestellten Ideen zur Gestaltung der Räume stellen prinzipielle raumgestaltende Möglichkeiten dar. Nach Festlegung der weiter zu betrachtenden Variante werden diese Ideen der Raumgestaltung mit den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten abgeglichen. Die im HH-Plan vorgesehenen Mittel für 2023/2024 sind nach aktuellem Stand, entsprechend der Grobkostenschätzung (erstellt durch Bauplanung Hille GmbH) über den ermittelten Bruttorauminhalt für die Durchführung der Baumaßnahme ausreichend. Die Kostenberechnung erfolgt im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung.