Kinderhaus Gaby Schommer, Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung, Leistungsvergabe Abdichtung einschließlich Außenanlagenarbeiten
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg beschließt, den Auftrag für das Los Abdichtung einschließlich Außenanlagenarbeiten des Bauvorhabens Sanierung Kellergeschoss Kinderhaus Gaby Schommer in Ullersdorf mit einer Auftragssumme von 349.788,90 EUR an die Firma Palm GmbH aus Großenhain zu vergeben. Zur Finanzierung der Auftragsvergabe beschließt der Stadtrat eine überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für das Jahr 2022 in Höhe von 200.000,-EUR. Die Deckung erfolgt aus der Rückzahlung im Jahr 2022 nicht verbrauchter Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen.
Die bereits durchgeführten Voruntersuchungen ergaben, dass umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung des gesamten Kellergeschosses im Außenbereich notwendig sind. Diese beinhalten die Trockenlegung durch Außenwandabdichtungen und die Verlegung von Drän- und Abwasserleitungen sowie die Gestaltung der Außenanlagen im Anschlussbereich an das Gebäude. Dafür wurde eine Beschränkte Ausschreibung unter der Beteiligung von 3 Bietern durchgeführt. Dieses Verfahren wurde gewählt, da die Leistungen zur Sanierung des Gebäudes unter den gegebenen Umständen nur diskontinuierlich ausgeführt werden können und die Fachfirmen im Vorfeld bestätigt haben, die Leistungen unter diesen Zwängen ausführen zu können. In der Auswertung der Submissionsergebnisse wurde die Firma Palm GmbH als wirtschaftlichster Bieter ermittelt. Die Firma wird als fachkundig und zuverlässig bewertet. Aus diesem Grund wird die Auftragsvergabe an die Fa. Palm GmbH aus Großenhain vorgeschlagen. Für die Sanierungsmaßnahme wurde bereits im Jahr 2022 mittels Beschluss SR036-2022 nach einer groben Kosteneinschätzung überplanmäßig eine Summe von 303 TEUR bereitgestellt. Diese hat sich aber nach der vertieften Planung und im Ergebnis der Ausschreibung als nicht ausreichend erwiesen, so dass eine zusätzliche Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von 200 TEUR erforderlich ist. Die Deckung erfolgt aus der Rückzahlung im Jahr 2022 nicht verbrauchter Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen.