Geschäftsordnung
Der Stadtrat beschließt beiliegende Geschäftsordnung.
Gemäß § 38 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung. Die Überarbeitung der Satzung orientiert sich an dem Geschäftsordnungsmuster des SSG. Aufgrund von Änderungen in der Sächsischen Gemeindeordnung ist eine Überarbeitung unserer bestehenden Geschäftsordnung notwendig.