Beschluß 77/22 vom 30.11.2022 (Beschlußvorlage 85/22)
Betreff
5. Änderung des Flächennutzungsplanes - Gesamtfortschreibung - und 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes der Großen Kreisstadt Radeberg - Einleitungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes - Gesamtfortschreibung - und der 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes der Großen Kreisstadt Radeberg wird beschlossen. Ziele:
- Die Darstellungen des Landschaftsplanes sind als Grundlage für die Erarbeitung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu prüfen und fortzuschreiben.
- Auf Grundlage der Ergebnisse der 1. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) der Großen Kreisstadt Radeberg vom 15.07.2022 und den aktuellen Entwicklungen sollen das Erfordernis und die Möglichkeiten der Ausweisung von zusätzlichen Bauflächen für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens (Wohnen, Gewerbe, großflächiger Einzelhandel, Gemeinbedarfsflächen, Sport, Kultur, Gewinnung regenerativer Energien u.s.w.) geprüft werden und ggf. in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ergänzt werden.
- Ein weiteres Ziel ist die Herstellung fortgeschriebener, aktualisierter Fassungen des Landschaftsplanes und des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Radeberg mit Übernahme aller bereits erfolgten Änderungen für Teilbereiche.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Einleitungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und ein geeignetes Planungsbüro mit der Entwurfsbearbeitung zu beauftragen.
Begründung
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Radeberg in der Fassung von Februar 2006 trat am 16.06.2006 in Kraft. Zwischenzeitlich sind 16 Jahre vergangen. In der Fachliteratur wird empfohlen, den Flächennutzungsplan im Zyklus von 15 Jahren fortzuschreiben.