Beschluß 7/22 vom 02.03.2022 (Beschlußvorlage 4/22)
Betreff
1. Änderung B - Plan Nr. 70 "Wohnbebauung Quartier Pillnitzer Str., Richard - Wagner - Str., Schillerstr." - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 1. Änderung B - Plan Nr. 70 "Wohnbebauung Quartier Pillnitzer Str., Richard - Wagner - Str., Schillerstr." Wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umgrenzt eine Teilfläche von Flstck. 2261 Gemarkung Radeberg und hat eine Größe von ~ 0,2 ha (siehe beigefügter Planausschnitt). Ziel der Änderung ist die Prüfung der Möglichkeiten und Erweiterung der Baugrenze in den Änderungsbereich hinein, zugunsten einer möglichen Bebauung mit Geschosswohnungsbau sowie die Festsetzung der geplanten Tiefgaragenzufahrt.
- Es soll das vereinfachte Verfahren auf Grundlage von § 13 BauGB Anwendung finden. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Begründung
Auf Grundlage des Antrages des Grundstückseigentümers wird eine Prüfung der Erweiterung der Baugrenze in nordöstliche Richtung innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 befürwortet.