Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg
Gemäß § 34 (1) SächsEigBVO stellt der Stadtrat den Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegheim Radeberg fest. Der Stadtrat beschließt:
Gemäß § 31 SächsEigBVO hat die Betriebsleitung zum Schluss des Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von vier Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Bürgermeister vorzulegen. Der Bürgermeister leitet diese Unterlagen unverzüglich zur Jahresabschlussprüfung und zur örtlichen Prüfung weiter (§ 31 SächsEigBVO). Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2022 aufgestellt. Gemäß § 34 Abs. 1 SächsEigBVO stellt der Stadtrat den Jahresabschluss innerhalb von neun Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres auf der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung und der örtlichen Prüfung fest. Die mit der Jahresabschlussprüfung beauftragte Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierte den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die mit der örtlichen Prüfung beauftragte LiSka Treuhand GmbH empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses.