Ausscheiden als Stadtrat und Nachrücken in den Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Stadtrat stellt fest, dass Herr Frank Höhme gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO nicht mehr als Gemeinderat tätig sein kann. Gemäß § 34 Abs. 2 SächsGemO rückt als festgestellte Ersatzperson Herr Knut Mulansky nach.
Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO scheiden die Mitglieder aus dem Gemeinderat aus, bei denen während der Wahlperiode ein Hinderungsgrund nach § 32 SächsGemO bekannt wird. Nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 können Bürgermeister keine Gemeinderäte sein. Als festgestellte Ersatzperson rückt Herr Knut Mulansky nach.