Beschluß 4/22 vom 26.01.2022 (Beschlußvorlage 109/21)
Betreff
B - Plan Nr. 72 "Feuchtwiese zwischen Parkstraße und Am Wald", Entwurf i.d.F. 22.11.2021 - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 "Feuchtwiese zwischen Parkstraße und Am Wald", Entwurf i.d.F. 22.11.2021, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung, Teil B - textliche Festsetzungen sowie dem beigefügten Teil C 1 - Begründung und Teil C 2 - Umweltbericht mit den Anlagen 1- 3 wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung auf Grundlage § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. den Bestimmungen des Plansicherstellungsgesetzes sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörden auf Grundlage von § 4 Abs. 2 BauGB sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen auf Grundlage von § 33 SächsNatSchG i.V.m. den Bestimmungen des Plansicherstellungsgesetzes durchzuführen.
Begründung
Es ist eine Planreife erreicht, den Billigungsbeschluss möglich macht.