Neubau Parkhaus Oberstraße - Baubeschluss - Einleitung Planungsprozess - Finanzierung - überplanmäßige Auszahlung
Der Stadtrat beschließt den Neubau Parkhaus Oberstraße - Baubeschluss. Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Planungsprozesses für das Projekt Neubau Parkhaus Oberstraße. Die Verwaltung wird mit der erforderlichen europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen - entsprechend der Vorschriften nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV vom 12.04.2016) als Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV unter Hinzuziehung und Mitwirkung eines Verfahrensbetreuers beauftragt. Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Auszahlung i.H. von 315.000 € für die Umsetzung des Neubaus Parkhaus Oberstraße. Die Deckung erfolgt aus den Minderausgaben der Liegenschaftsverwaltung Kernstadt / Erwerb von Infrastrukturvermögen / Grunderwerb für die Erweiterung des Parkplatzes Oberstraße.
Der Planung des Neubaus Parkhaus Oberstraße liegt das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) "Stadtzentrum Radeberg", beschlossen am 24.02.2021 mit SR-Beschluss SR017-2021, zu Grunde. Die Aufnahme des Projektes Neubau Parkhaus Oberstraße in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren (LZP)" wurde beantragt und erfolgte am 21.10.2021. Die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen - entspr. der Vorschriften nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV vom 12.04.2016) soll als Verhandlungsverfahren nach §17 VgV unter Mitwirkung eines Verfahrensbetreuers durchgeführt werden. Mit der Einleitung des Planungsprozesses wird durch die Verwaltung eine Aufgabenstellung für die Ausschreibung Neubau Parkhaus Oberstraße erarbeitet. Die Planung soll eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verschiedener Ausführungsvarianten (Parkhaus bzw. Parkhaus auf Stützen über Parkplatz, Anzahl der Geschosse) einschließlich der Folgekosten (Betreibermodell) beinhalten. Die bereits bewilligten Fördermittel in Höhe von 2.360.000 € für den Zeitraum 2021 - 2025 stehen zur Ausgabe im o.g. Fördergebiet u.a. für den Neubau des Parkhauses zur Verfügung. Eine fristgerechte Untersetzung dieser Finanzhilfen mit entsprechenden Ausgaben ist sicherzustellen. Gemäß RL Städtebauliche Erneuerung vom 14.08.2018 sind Ausgaben für die Schaffung von zuwendungsfähigen öffentlichen Stellplätzen in Parkhäusern, Tiefgaragen oder Parkdecks einschließlich der Nebenkosten bis zu einer Förderobergrenze von 15.000 € je Stellplatz zuwendungsfähig. Dabei können öffentliche Parkflächen bis zu 50 Prozent für Anwohner reserviert werden. Im Haushalt 2022 stehen für den Neubau Parkhaus 400.000 € bereit, in der mittelfristigen Finanzplanung für 2023/24 weitere 1.600.000 € (Grundlage: erste Kostenbetrachtung gem. Verkehrs- und Stellplatzkonzept "Innenstadt" von 07/2020). Für die geplante Erweiterung von Stellplatzkapazitäten Oberstraße war gemäß Konzept der Erwerb der Flurstücke 372/2 und 502/a der Gemarkung Radeberg vorgesehen. Die unbebaute Fläche, welche teilweise als ungeordnete Parkfläche genutzt wird, beabsichtigt der Eigentümer in Zukunft eigenwirtschaftlich zu nutzen. Der Grunderwerb kann daher nicht realisiert werden. Die verfügbaren Mittel für den o.g. geplanten Grunderwerb in Höhe von 315.000 € können als Eigenmittel für die Planung und den Bau des Parkhauses zur weiteren Sicherung der Finanzierung des Neubaus bereitgestellt werden. Eine überplanmäßige Ausgabe für die Bereitstellung dieser Eigenmittel im Haushalt, Produkt Stadtzentrum Radeberg, auf der Maßnahme Neubau Parkhaus wird beantragt. Mit Bereitstellung dieser Mittel werden die bewilligten Finanzhilfen der Jahresscheibe 2021 untersetzt.