Wahrnehmung des Vorkaufsrechts auf Grundlage von § 24 Abs. 1 Nr. 8 BauGB zum Erwerb von Flstck. 1479/3 Gemarkung Radeberg, Dresdener Str. 38 - Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe
Uns liegt der Kaufvertrag zu Flstck. 1473/3 Gemarkung Radeberg (ehemalige Kelterei) zur Prüfung vor, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB i.V.m. §§ 469, 1099 BGB bzw. nach § 17 SächsDenkmalschG besteht. In diesem Fall besteht ein gesetzliches Vorkaufsrecht auf Grundlage von § 24 Abs. 8 BauGB. Es handelt sich hier um ein Gebiet nach § 30 BauGB (rechtskräftiger Bebauungsplan), in dem ein erheblicher städtebaulicher Missstand im Sinne des § 136 Abs. 2 BauGB vorliegt sowie die vorhandenen baulichen Anlagen einen Missstand im Sinne des § 177 Abs. 2 BauGB aufweisen (ruinöser Gebäudebestand) und das Grundstück dadurch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das soziale oder städtebauliche Umfeld aufweist, insbesondere durch den baulichen Zustand der vorhandenen Gebäude und ihre der öffentlichen Sicherheit und Ordnung widersprechende Nutzung. Das Flstck. 1473/3 Gemarkung Radeberg verfügt über keine rechtlich gesicherte Erschließung. Es ist privatrechtlich über ein Notwegerecht über Flstck. 1479/18 Gemarkung Radeberg erschlossen. Die vorhandene Bebauung auf Flstck. 1473/3 Gemarkung Radeberg ist ruinös, in einem äußerst schlechten baulichen Zustand. Es liegen keine Gewerbeanmeldungen vor. Der derzeitige Eigentümer dieses Grundstückes verpachtet es wissentlich widerrechtlich an gewerbliche Nutzer (Hausmeisterservice). Das Flurstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 79 "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft - ehemalige Kelterei". Die Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes, 2. Änderung, ist für dieses Flurstück "private oder öffentliche Grünfläche" sowie "Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft". Ziel der Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes für den Erwerb von Flstck. 1473/3 Gemarkung Radeberg ist die Sicherstellung der Umsetzung der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 79 und damit die Beseitigung der vorhandenen städtebaulichen Missstände sowie die Beseitigung des ruinösen Gebäudebestandes. Die Beräumung und Renaturierung von Flstck. 1473/3 Gemarkung Radeberg dient dem Wohl der Allgemeinheit. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, eine schrittweise Beräumung von Flstck. 1473/3 Gemarkung Radeberg über Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit Bauleitplanungen und Straßenbaumaßnahen zu realisieren. Es ist Ziel, für die Beräumung Fördermittel einzuwerben.