Beschluß 2/20 vom 29.01.2020 (Beschlußvorlage 2/20)
Betreff
Änderung der Gebührenordnung der Stadtbibliothek
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt: Die Gebührenordnung der Stadtbibliothek Radeberg einschließlich der Zweigstelle Liegau-Augustusbad vom 01.06.2013 erhält im vierten Punkt des Abschnittes Benutzungsgebühren für 12 Monate folgenden Wortlaut o Inhaber des Sozialpasses des Landkreises Bautzen sowie deren Familien, Inhaber der sächsischen Ehrenamtskarte und Heimbewohner des Epilepsiezentrums Kleinwachau einschließlich Außenwohngruppen 5,00 EUR. Der Abschnitt Internetnutzung entfällt und wird durch den Abschnitt Kopien mit folgendem Wortlaut ersetzt: Kopien Kopie/Ausdruck Format DIN A4 pro Kopie 0,10 EUR Kopie/Ausdruck Format DIN A3 pro Kopie 0,20 EUR. Diese Änderung tritt ab 01.02.2020 in Kraft.
Begründung
Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte waren bisher in der Gebührenordnung nicht berücksichtigt. Vorgeschlagen wird hier eine hälftige Ermäßigung. Seit Mitte 2017 verfügt die Bibliothek über ein kostenfreies W-LAN, die gebührenpflichtige Internetnutzung ist deshalb hinfällig. Die Aufnahme der DIN A3 Kopien ist eine redaktionelle Ergänzung; dies wird bereits jetzt so gehandhabt.