Ergänzung Gebührenordnung Museum Schloss Klippenstein
Der Stadtrat beschließt: Die Gebührenordnung des Museums Schloss Klippenstein vom 27.Juni 2012 wird im Abschnitt Begünstigte (pro Person) wie folgt ergänzt: Inhaber der sächsischen Ehrenamtskarte. Im Abschnitt Inhaber eines Ausweises wird ein weiterer Punkt - Mitglieder des Radeberger Kinder- und Jugendstadtrates zugefügt. Im Abschnitt Begünstigte wird die Altersbegrenzung auf 6 - 17 Jahre definiert. Die Ergänzung tritt zum 01.02.2020 in Kraft.
Bisher waren Inhaber der sächsischen Ehrenamtskarte nicht berücksichtigt. Vorgeschlagen wird eine hälftige Ermäßigung.