Beschluß 18/20 vom 27.05.2020 (Beschlußvorlage 35/20)
Betreff
5. Änderung B-Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 5. Änderung des B - Planes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" wird beschlossen. Ziel der 5. Änderung ist eine Änderung des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung in textlichen Festsetzung 11.
- Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" soll auf Grundlage des Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der 5. Änderung des B - Planes Nr. 3 in der Fassung vom 07.05.2020, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage auf Grundlage der Bestimmungen nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.
Begründung
Es ist eine Planreife erreicht, die den Billigungsbeschluss möglich macht.