Beschluß 17/20 vom 27.05.2020 (Beschlußvorlage 29/20)
Betreff
vorhabenbezogener B-Plan Nr. 76 "Sondergebiet Solar, ehemalige Hühnerfarm, Teil Radeberg" - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der räumliche Geltungsbereich wird geändert. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: Teile von 670/18, 670/19, 1656/2, Teile von 669a, Teile von 1536/17. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ~ 1,17 ha.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 "Sondergebiet Solar, ehemalige Hühnerfarm, Teil Radeberg" in der Fassung vom 21.04.2020, bestehend aus der Planzeichnung - Teile A1 und A2, den textlichen Festsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung und Umweltbericht - Teile C1 und C2 wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage auf Grundlage der Bestimmungen von § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung
Auf Grund des Wechsels des Vorhabenträgers gab es eine größere Pause bei der weiteren Entwurfsbearbeitung der Planung. Nun ist eine Planreife erreicht, die den Billigungsbeschluss ermöglicht.