Beschluß 13/20 vom 27.05.2020 (Beschlußvorlage 24/20)
Betreff
3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg wird beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der parallelen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 verfolgen das Ziel, die durch die Gießerei Radeberg GmbH gewerblich genutzten innerstädtischen Flächen städtebaulich zu sichern und weiter zu entwickeln.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit auf Grundlage von § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, auf Grundlage von § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, weil diese bereits über das parallel durchgeführte Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 63 "Erweiterung Gießerei Radeberg GmbH und ehemals SABRA" im Jahr 2014 erfolgte.
- Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 08.04.2020, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltprüfung nach BauGB und Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes die Offenlage durchzuführen.
Begründung
Mit Beschluss SR040-2015 vom24.06.2015 wurde entschieden, das Entwicklungsbegehren der Gießerei GmbH zu ermöglichen, den Radweg zu verschieben und damit von den Entwicklungsziel des Landschafts- und Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg im Bereich der Gießerei Radeberg GmbH abzuweichen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zum B-Plan Nr. 63 "Erweiterung Gießerei GmbH".