Sanierungsgebiet "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad Aufhebung der Sanierungssatzung
1. Rechtliche Grundlage der Aufhebung
Der Stadt Radeberg standen von 2009 bis zum Jahre 2019 Finanzhilfen des Programms "Aktive Stadt-und Ortsteilzentren" (SOP) zur Finanzierung von Vorhaben im Sanierungsgebiet "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad zur Verfügung. Der Durchführungszeitraum der Sanierungsmaßnahme im o.g. Förderprogramm war ursprünglich vom Zuwendungsgeber bis Ende 2016 festgelegt, einer Verlängerung des Durchführungszeitraumes sowie die Bereitstellung von Finanzhilfen zur Umsetzung der geplanten Ziele wurde der Stadt aufgrund von mehreren Anträgen letztendlich bis 31.12.2019 bewilligt. Um für den geplanten Umbau der Silberdiele Finanzhilfen im Förderprogramm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier zu erhalten, war ein bestehendes Sanierungsgebiet als formelle Fördervoraussetzung in der Programmausschreibung festgelegt. Mit Zuwendungsbescheid vom 12.12.2019 bestand diese Voraussetzung. Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber ist eine weitere Verlängerung des Durchführungszeitraums der Sanierungsmaßnahme nun nicht mehr erforderlich. Die Stadt Radeberg ist gemäß § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) rechtlich verpflichtet, die Sanierungssatzung aufzuheben, da mit der Beseitigung der städtebaulichen Missstände die Sanierung durchgeführt wurde. Eine weitere Beschränkung der Eigentumsrechte aufgrund der Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften (genehmigungspflichtige Vorhaben gem. § 144 BauGB) sind nicht mehr erforderlich. Für das Sanierungsgebiet "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad sind fast alle städtebaulichen Missstände gemäß der Bestandsaufnahme in der vorbereitenden Untersuchung (09/2009 mit Überarbeitung von 12/2010) in dem Zeitraum der Sanierungsdurchführung von 2009 -2019 beseitigt wurden. Der verbleibende Sanierungsbedarf zum Ende des Durchführungszeitraumes wird als sehr gering eingestuft (wenige private Gebäude). Mit den seit 2009 bereitgestellten Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Stadt in Höhe von ca. 2 Mio. € (3/3) wurden u.a. private Sanierungsvorhaben unterstützt, Gemeinbedarfseinrichtungen sowie öffentliche Freiflächen wie Wege, Plätze, Parkflächen saniert und Grünanlagen neugestaltet. Diese Investitionen haben seitdem den Ortskern des Ortsteiles Liegau-Augustusbad verschönert und die Ortsmitte als Wohn- und Aufenthaltsort attraktiv gestaltet. Der erreichte Stand der Sanierungszielumsetzung wird im Zuge der Abrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber dokumentiert. Die Abrechnung der Gesamtmaßnahme ist bis zum 31.12.2020 dem Fördermittelgeber vorzulegen.
2. Sanierungssatzung und -ziele
Die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad wurde vom Stadtrat am 21.10.2009 beschlossen und durch öffentliche Bekanntmachung trat diese am 30.10.2009 in Kraft. Mit der 1. Änderungssatzung vom 31.03.2010 wurde die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für die Umsetzung der Sanierungsziele festgesetzt. Dieser Entscheidung lag eine umfassende Prüfung der formalen Voraussetzungen für den Wechsel vom umfassenden in das vereinfachte Verfahren zugrunde. Mit dem vereinfachten Verfahren wurde die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ausgeschlossen, d.h. es erfolgt keine Erhebung von Ausgleichsbeträgen. Die Satzung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen wurden wesentliche Entwicklungsziele für das Sanierungsgebiet abgeleitet und in einem Neuordnungskonzept dargestellt (siehe Anlage 3). Diese Sanierungsziele wurden vollumfassend erreicht.
3. SanierungsprozessDie Sanierung der "Historischen Ortsmitte" Liegau-Augustusbad führte innerhalb des Durchführungszeitraumes von 10 Jahren zu einer deutlichen Entwicklung und Belebung der zentralen Funktion des Ortsteilzentrums. Durch die Stärkung und den Ausbau der Handels- und Dienstleistungsstrukturen (Physiotherapie, CafĂ© im Rittergut, Dorfladen, Yogamitte, AIS Kranken- und Intensivpflege), die Entwicklung der Gemeinbedarfseinrichtungen (Ausbau des Dachgeschosses der Grundschule mit Schaffung eines Grünen Klassenzimmers, Sanierung der Heimatstube mit Bibliothek und Heimatverein, Gestaltung der KITA-Außenanlagen), die Gestaltung der öffentlichen Grün- und Freiflächen (Peter-Adler-Park, öffentlicher Parkplatz, Sanierung des Winkelstegs und des Schulgässels, Gestaltung der Freifläche Kriegerdenkmal und des Innenhofes der Silberdiele) und durch die Sanierung von Gebäuden privater Dritter konnte der Standort zu einem aktiven Ortsteilzentrum weiter entwickelt werden. Der bauliche Zustand der Wohngebäude im Gebiet konnte durch umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten mit Finanzhilfen der Städtebauförderung und privaten Mitteln verbessert werden. Zudem konnten erhebliche Missstände durch Abbruch des Gebäudes "Alte Mühle" Rödertalstr. 52 oder der Teilabbruch Rödertalschänke behoben werden. In einem Teilbereich wurde die Bebauungsstruktur durch Neubauten ergänzt (Rödertalstr. 56, ohne Fördermittel). Durch die Wiederbelebung der Ortsmitte mit Ansiedlung von Dienstleistungsunternehmen und der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch die Sanierung leerstehender Objekte und eines Neubaus ist der Bedarf an Pkw-Stellplätzen trotz Realisierung der baurechtlich erforderlichen Stellplätze angestiegen. Eine Lösung des Stellplatzdefizites in der Historischen Ortsmitte ist auch nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme noch offen.
4. Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
Das Sanierungsgebiet "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad wurde 2009 in das Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (SOP) mit Bescheid vom 23.03.2009 aufgenommen. Seit Programmaufnahme wurden in das Gebiet insgesamt förderfähige Ausgaben i.H.v. 2.049.898,38 € (3/3) investiert zzgl. weiterer Eigenmittel der Stadt für nicht förderfähige Ausgaben. Davon sind von Bund und Land insg. 1.366.598,92 € Finanzhilfen (2/3) für das Gebiet bewilligt worden. Eine abschließende Feststellung des förderfähigen Gesamtaufwandes durch die Bewilligungsstelle erfolgt mit Prüfung der Gesamtabrechnung der Sanierungsmaßnahme. Eine Übersicht über die Verwendung der Städtebaufördermittel im Sanierungsgebiet ist der Anlage 4 zu entnehmen. Bei der Betrachtung der Verteilung der Gesamtkosten auf die verschiedenen Maßnahmenbereiche zeigt sich, dass die Anwendung des vereinfachten Sanierungsverfahrens für die "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad begründet war. Der Schwerpunkt des Verfahrens lag bei der Sanierung und der Erhaltung der Bausubstanz. Eine hohe Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer war bei der Durchführung der Sanierung privater Gebäude zu verzeichnen. Es gab nur vereinzelt Abbruchmaßnahmen sowie nur einen Grunderwerb und -tausch. Eine grundlegende Neuordnung des Gebietes erfolgte nicht. Die Sanierung von Straßen und Wegen erfolgte nur in geringem Umfang. Eine deutliche Häufung an Maßnahmen zur Gestaltung von Grünanlagen und Freiflächen sowie die Sanierung von Stützmauern ist festzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass mit dieser Verteilung des Mitteleinsatzes keine erheblichen sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen im Durchführungszeitraum entstanden. Für eine Erhebung des Ausgleichsbetrages von den Eigentümern im Sanierungsgebiet liegen keine formalen Voraussetzungen vor. Somit war der Wechsel des Sanierungsverfahrens mit Stadtratsbeschluss vom 31.03.2010 zur 1. Änderungssatzung für das Gebiet gerechtfertigt. Da der Wechsel des Verfahrens unmittelbar im Anschluss zum Satzungsbeschluss erfolgte, sind keine sanierungsbedingten Maßnahmen durchgeführt worden, die zu sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen geführt haben. Daher bedarf es keines Erhebungsverfahrens.
5. Auswirkungen der Aufhebung des Sanierungsgebietes
Die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes bewirkt, dass
Nach Inkrafttreten der Aufhebungssatzung ersucht die Stadt gem. § 162 Abs. 3 BauGB das Grundbuchamt, die Sanierungsvermerke zu löschen. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist beendet. Der geplante Umbau der Silberdiele erfolgt mit Finanzhilfen aus einem anderen Städtebauförderprogramm. Die Förderung von privaten Vorhaben ist beendet. Die Förderregelung privater Maßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Programmes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für das Gebiet "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad (Stadtratsbeschluss SR033-2009, siehe Anlage 5) kann hiermit aufgehoben werden. Die förderrechtliche Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme gegenüber der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ist gemäß Abschnitt D der Richtlinie Städtebauliche Erneuerung (RL StBauE vom 14.08.2018) zu erstellen. Sie bildet die Grundlage für abschließende Entscheidungen über die endgültige Förderung der Gesamtmaßnahme. Sie ist insbesondere dafür maßgebend, in welchem Umfang als Vorauszahlung des Landes und des Bundes bewilligte Finanzhilfen endgültig als Zuschüsse bestimmt werden.