Widmung eines Teilabschnittes der Straße "Quantzweg"durch Aufnahme des Teilflurstückes 503/4 der Gemarkung Lotzdorf
Der Stadtrat beschließt die Widmung der Straße "Quantzweg" im Abschnitt ab Kurvenbereich bei Flurstück 98/e bis Endpunkt Unterführung Bahn als Ortsstraße gemäß § 6 Sächsisches Straßengesetz.
Die Widmung des Teilflurstückes 503/4 der Gemarkung Lotzdorf ist jetzt möglich, da die Deutsche Bahn AG der Widmung als Ortsstraße zugestimmt hat. Der Eigentümer des Flurstückes bleibt die Deutsche Bahn AG. Im Zuge des Widmungsverfahrens sind die Flurstücksnummern anzupassen, Anfangs- und Endpunkt sowie die Länge müssen geändert werden. Eine öffentliche Auslegung der Widmungsunterlagen wird nach Beschlussfassung erfolgen. Das Karteiblatt Nr. 05 öffentlicher Feld- und Waldwege "Am Heiderand", durch das der neu zu widmende Abschnitt bisher als öffentlicher Weg klassifiziert war, soll mittels einer Eintragungsverfügung gelöscht werden.