Aufnahme Förderinvestitionsdarlehen Erneuerung MW-Kanal Dresdener Straße S95 von der Forststraße bis Steinstraße
Der Stadtrat beschließt die Aufnahme eines Investitionsdarlehens nach der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2009 im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg für die Erneuerung des Mischwasserkanals Dresdener Straße S95 im Bereich Forststraße bis Steinstraße in Höhe von 204.323,00 € bei der Sächsischen Aufbaubank mit einer Laufzeit von 40 Jahren, einer Zinsbindungsfrist von 20 Jahren und zu einem Sollzinssatz in Höhe von 0,200% p.a. als Ratendarlehen.
Derzeit können die im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg geplanten Investitionen nur fremdfinanziert werden. Im Wirtschaftsplan 2017 und 2018 sind hierfür entsprechende Kredite vorgesehen, die von der Rechtsaufsichtsbehörde auch genehmigt wurden. Die Maßnahme Erneuerung Mischwasserkanal Dresdener Straße S95 im Bereich Forststraße bis Steinstraße war mit 261.000 € im Wirtschaftsplan 2015 aus Vorjahren festgesetzt, wurde im Wirtschaftsplan 2016 fortgeschrieben und im Wirtschaftsplan 2018 in gleicher Höhe neu veranschlagt. Die Realisierung fand bereits in 2015 statt. Umplanungen (Inlinersanierung anstelle von Neubau im Kreuzungsbereich der Eisenbahnbrücke) und die Einbeziehung der einbindenden Kanalabschnitte in der Ernst-Braune-Siedlung (33,8m) und der Steinstraße (8,67m) führten zu Mehrkosten von 205.565 € und damit Gesamtkosten in Höhe von 466.565 €. Finanziert wird die Baumaßnahme durch:
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage liegt das Darlehensangebot noch nicht vor. Die möglichen Änderungen bei den Konditionen des Förderdarlehens werden erforderlichenfalls als Tischvorlage übergeben.