Schloss Klippenstein - barrierefreie touristische Erschließung überplanmäßige Auszahlungen
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme Neubau Aufzug mit behindertengerechter Toilettenanlage, Herstellung Treppe Nordflügel, Gestaltung des Schlossgartens mit der Sanierung der Mauer am Hofegrundbach für das Schloss Klippenstein in Höhe von 429.500,00 EUR. Die finanzielle Deckung dieser Investitionsmaßnahmen erfolgt aus der Liquiditätsreserve. Der Stadtrat beschließt weiterhin die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 211.500,00 EUR für die Sanierung der Fassade der nördlichen Hauptburg, der Teichentschlammung und als zusätzliche Maßnahme die Sanierung des Wehres und die Sanierung des Kellers der ehemaligen Scheune. Die finanzielle Deckung dieser Maßnahmen erfolgt aus den Mehrerträgen der Gewerbesteuern.
In dem Zuwendungsbescheid vom 09.12.2016 zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur wurden die förderfähigen Kosten in Höhe von 1.042.633,00 EUR zu der Errichtung Aufzug und behindertengerechte Toilettenanlage, Neugestaltung der Außenanlagen und Herstellung einer Treppenanlage mit 80 v.H. (834.106,00 EUR) gefördert. Die Gesamtausgaben nach Kostenberechnung betrugen 1.383.619,00 EUR. Die Einzelmaßnamen benötigen aus unterschiedlichen Gründen zusätzliche Mittel. Die Begründungen für die notwendigen überplanmäßigen Mittel sind in den Anlagen ersichtlich. Die angegebenen Summen beinhalten Bau- und Honorarsummen. Einen Antrag auf zusätzliche Bereitstellung von Fördermitteln wurde bei der Landesdirektion am 27.08.2018 eingereicht. Dieser Antrag wird zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung nach Abschluss der Baumaßnahmen mit Zahlen hinterlegt konkretisiert, so dass von einer zumindest teilweisen Förderung der entstehenden Mehrkosten ausgegangen werden kann. Die Eigenmittel der Maßnahmen werden in den Investitionsmaßnahmen über die Liquiditätsreserve und in dem Erhaltungsaufwand über Mehrerträge bei den Gewerbesteuern ausgeglichen. Der Neubau des Aufzuges mit der behindertengerechten Toilettenanlage wird mit 105.000,00 EUR Mehrkosten veranschlagt. Dafür wurden vor einiger Zeit bereits 95.000,- EUR aus der Liquiditätsreserve bereitgestellt, als sich die erhöhten Aufwendungen abzeichneten, aber noch nicht genau beziffert waren. Die verbleibenden 10.000,- EUR Mehrkosten werden im Rahmen der vorliegenden Beschlussfassung aus der Liquiditätsreserve entnommen. Auch die für die Treppenanlage benötigten Mehrkosten in Höhe von 20.000,00 EUR und die Gestaltung des Schlossgartens benötigten Mehrkosten in Höhe von 150.000,00 EUR werden aus der Liquiditätsreserve gedeckt. Die Sanierung der Mauer am Hofegrundbach, welche bisher in der Gestaltung des Schlossgartens integriert war, nun aber durch den erhöhten Sanierungsaufwand herausgelöst wird, benötigt in der Kostenprognose Mittel in Höhe von 249.500,00 EUR. Diese werden aus der Liquiditätsreserve bereitgestellt. Um die Verkehrssicherheit der Besucher zu gewährleisten, muss das Scheunenkellerdach saniert werden. Diese zusätzliche Maßnahme in Höhe von 75.000,00 EUR wird durch Mehrerträge in den Gewerbesteuern gedeckt. Die Teichentschlammung, als Teilmaßnahme der Gartengestaltung, benötigt Mehraufwendungen in Höhe von 50.000,00 EUR. Diese werden aus dem Ergebnishaushalt durch Mehrerträge in der Gewerbesteuer bereitgestellt. Dies gilt auch für die zusätzlich notwendigen Kosten bei der Sanierung des Wehres inklusive der Geländerarbeiten in Höhe von 36.500,00 EUR. Die Fassadensanierung der nördlichen Hauptburg wurde über 85 v.H. der Ausgleichsbeträge der Städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Innenstadt Radeberg gefördert. Ein Antrag auf die Übernahme der zu fördernden Mehrkosten wurde gestellt. Die zusätzlich notwendigen Eigenmittel in Höhe von 50.000,00 EUR werden durch Mehrerträge in der Gewerbesteuer gedeckt.