Aufnahme Förder-Investitionsdarlehen SW- und RW-Kanal Siedlung Rossendorf
Der Stadtrat beschließt die Aufnahme eines Investitionsdarlehens nach der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2016 im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg für die Ertüchtigung des Schmutzwasser- und Regenwasserkanals in der Anliegersiedlung Rossendorf in Höhe von 64.286,43 € bei der Sächsischen Aufbaubank mit einer Laufzeit und einer Zinsbindungsfrist bis 31.12.2036 und zu einem Sollzinssatz in Höhe von 0,2000% p.a. als Ratendarlehen.
Derzeit können die im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg geplanten Investitionen nur fremdfinanziert werden. Im Wirtschaftsplan 2015 und 2016 sind hierfür entsprechende Kredite vorgesehen, die von der Rechtsaufsichtsbehörde auch genehmigt wurden. Die Maßnahme Ertüchtigung des Schmutzwasser- und Regenwasserkanals in der Siedlung Rossendorf war mit 85.000 € im Wirtschaftsplan 2015 festgesetzt, wurde im Wirtschaftsplan 2016 fortgeschrieben und im Wirtschaftsplan 2017 infolge der auslaufenden Kreditermächtigung neu veranschlagt. Finanziert werden soll die Baumaßnahme durch das Darlehen und durch den investiven Straßenentwässerungskostenanteil der Stadt Radeberg. Die Tilgungsraten des Darlehens werden nach Beendigung der Baumaßnahme noch einmal reduziert, wenn der Tilgungszuschuss ermittelt wurde. Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 50 % der Darlehenssumme, wird jedoch um den gewährten Zinszuschuss gekürzt. Der Zinszuschuss berechnet sich aus der Differenz aus aktuell marktüblichem Sollzinssatz in Höhe von 1,1300% p.a. und dem zinsverbilligten Sollzinssatz von 0,200 % p.a. Im Förderprogramm Siedlungswasserwirtschaft 2016 wird seitens der SAB angestrebt, den Darlehensvertrag zum Zeitpunkt des Zuwendungsbescheides abzuschließen. Eine Auszahlung der Darlehenssumme erfolgt nach Baufortschritt.