Aufnahme Förder-Investitionsdarlehen Ersatzneubau Mischwasserkanal Oberstraße
Der Stadtrat beschließt die Aufnahme eines Investitionsdarlehens nach der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2016 im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg für den Ersatzneubau des Mischwasserkanals in der Oberstraße in Höhe von 358.762,40 € bei der Sächsischen Aufbaubank mit einer Laufzeit bis 31.12.2056 und einer Zinsbindungsfrist bis 31.12.2036 und zu einem Sollzinssatz in Höhe von 0,2000% p.a. als Ratendarlehen.
Derzeit können die im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg geplanten Investitionen nur fremdfinanziert werden. Im Wirtschaftsplan 2015 und 2016 sind hierfür entsprechende Kredite vorgesehen, die von der Rechtsaufsichtsbehörde auch genehmigt wurden. Die Maßnahme Ersatzneubau Mischwasserkanal Oberstraße im Rahmen des grundhaften Ausbaus von der Pulsnitzer Straße bis zur Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße war mit 295.000 € auf Basis einer ersten Kostenschätzung im Wirtschaftsplan 2016 festgesetzt. In 2016 erfolgte eine Präzisierung der Investitionsmaßnahme, bei der eine Kostensteigerung in Höhe von 153.453 € festgestellt wurde. Die Mehrkosten wurden im Beschluss TA016-2016 über eine Minderauszahlung in der Baumaßnahme Lönsweg / Quantzweg in Höhe von 122.153 € und durch eine höhere Kostenerstattung des Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) als Straßenbaulastträger in Höhe von 31.300 € gedeckt. Mit den aktualisierten Investitionsauszahlungen wurde diese Baumaßnahme im Wirtschaftsplan 2017 fortgeschrieben. Finanziert werden soll die Baumaßnahme durch das Darlehen und durch die Kostenerstattung im Rahmen der Ortsdurchfahrtenvereinbarung in Höhe von 90.300 €. Die Laufzeit des Darlehens richtet sich nach der durchschnittlichen Nutzungsdauer der damit angeschafften Vermögensgegenstände. Die Tilgungsraten des Darlehens werden nach Beendigung der Baumaßnahme noch einmal reduziert, wenn der Tilgungszuschuss ermittelt wurde. Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 50 % der Darlehenssumme, wird jedoch um den gewährten Zinszuschuss gekürzt. Der Zinszuschuss berechnet sich aus der Differenz aus aktuell marktüblichem Sollzinssatz in Höhe von 1,4300% p.a. und dem zinsverbilligten Sollzinssatz von 0,200 % p.a. Im Förderprogramm Siedlungswasserwirtschaft 2016 wird seitens der SAB angestrebt, den Darlehensvertrag zum Zeitpunkt des Zuwendungsbescheides abzuschließen. Eine Auszahlung der Darlehenssumme erfolgt nach Baufortschritt.