2. Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt folgende 2. Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg.
2. Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg.
Am 14.12.2011 beschloss der Stadtrat auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres die Elternbeiträge in den Kindereinrichtungen auf 22% für die Krippe und 29 % für den Kindergarten- und Hortbereich festzusetzen. Für 2018 sind die Elternbeiträge dementsprechend anzupassen. Zur Vereinheitlichung wird der Elternbeitrag für die Ferienbetreuung im Hort für 4 bzw. 2 Wochen festgelegt. Für die Betreuung innerhalb der öffnungszeit und außerhalb des jeweiligen Betreuungsvertrages wird ein Stundensatz in Höhe von 2,50 € festgelegt. Für die notwendig gewordene Betreuung der Kinder nach der öffnungszeit der Einrichtung wird ein Betreuungssatz pro angefangene halbe Stunde von 15,00 € festgelegt.