Beschluß 53/17 vom 30.08.2017 (Beschlußvorlage 57/17)
Betreff
Bebauungsplan Nr. 69 "Radeberger Str., Ortsteil Großerkmannsdorf" - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des B - Planes Nr. 69 "Radeberger Str., Ortsteil Großerkmannsdorf" in der Fassung vom 02. November 2016 wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 "Radeberger Str., Ortsteil Großerkmannsdorf", in der Fassung vom 10.08.2017, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung - Teil C wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt zum Entwurf des B - Planes Nr. 69 in der Fassung vom 10.08.2017 die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichkeit auf Grundlage der Regelungen nach § 13 a BauGB durchzuführen.
Begründung
Auf Grund der Änderungen im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 in der Fassung vom 02.November 2016, muss dieser erneut öffentlich ausgelegt und die betroffenen Behörden und TöB beteiligt werden.