Beschluß 33/17 vom 26.04.2017 (Beschlußvorlage 16/17)
Betreff
1. Änderung B-Plan "Wohnpark am Golfplatz" - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 1. Änderung des B - Planes "Wohnpark am Golfplatz" wird beschlossen. Ziel der Änderung ist:
- Änderung des Anrechnungsmodus der Nebenanlagen entsprechend den Regelungen im 6. Änderungsplan zum Bebauungsplan Nr. 1/90 "Wohnbaugebiet Ullersdorf / Dresden" vom 29.10.2015,
- Änderung der Festsetzungen für die an das Grundstück Flurstück Nr. 253/19 angrenzende Teilfläche der Ausgleichsflächen (Anlage 4 Fläche 1) dahingehend, dass sie der Unterbauung durch Heizschlangen eines Wärmetauschers zugänglich wird,
- Einbeziehung
- der restlichen, bislang als Ausgleichsfläche (Anlage 4 Fläche 2) festgesetzten Fläche und
- der beiden bislang als Grünflächen festgesetzten Flächen "Pfg. 3" (Anlage 4 Flächen 3 und 4) jeweils in die Bebaubarkeit, wobei die bestehenden Regelungen des Bebauungsplanes für WA-Gebiete mit der Maßgabe Anwendung finden, dass die GRZ 0,3 hier beträgt,
- Änderung der Festsetzungen der bislang als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzten Fläche (in der Anlage 4 als Fläche 5 zu markieren) in eine Festsetzung als WA-Gebiet mit den zu c) genannten Regelungen unter Festsetzung einer Größe der einzelnen Baugrundstücke, die familiengerechtes Bauen erlaubt,
- Festsetzung des erforderlichen Ausgleichs des Naturhaushaltes auf geeigneten Flächen in Radeberg mit seinen Ortsteilen (vorzugsweise Ullersdorf).
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit denjenigen Grundstückseigentümern im bisherigen WA-Gebiet, die durch die Regelung zu 1 a) oder 1 b) begünstigt werden, sowie mit den Eigentümern der von den Regelungen 1 c) oder 1 d) betroffenen Grundstücke auf der Grundlage von § 11 BauGB einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die - ihrem jeweiligen Anteil am Gesamtaufwand entsprechende - Übernahme folgender Kosten zum Inhalt hat:
- Honorar für das Planänderungsverfahren durch ein Fachbüro
- Kosten des Grunderwerbs für die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen,
- Kosten der Herstellung und dauerhaften Pflege der Ausgleichsmaßnahmen.
Die Verhandlungen zum Abschluss der Verträge mit den betreffenden Grundstückseigentümern führt der Ortschaftsrat / Ortsvorsteher durch. Soweit von den Regelungen zu 1 c) betroffene Flächen im Eigentum der Stadt Radeberg stehen, trägt sie anteilig die vorstehend genannten Kosten selbst.
Begründung
Wir haben die Zuarbeiten der Bewohner des Bebauungsplangebietes "Wohnpark am Golfplatz" in die Tabelle der Auswertung der vorhandenen Bebauung entlang der Straße Talblick eingearbeitet. Es gibt 7 Mal eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl = 0,25, wenn man ausschließlich das Wohnhaus mit der dazugehörigen Terrasse am Haus betrachtet. Betrachtet man alle Flächen, so gibt es noch mehr Grundstücke mit Überschreitungen. Die Verwaltung schlägt vor, mit Änderung des Maßes der möglichen baulichen Nutzung in diesem Gebiet, dieses Problem zu beheben und den beiden Anträgen auf Änderung des Bebauungsplanes zu entsprechen. Für den erforderlichen Ausgleich des Naturhaushaltes sollen geeignete Flächen im Stadtgebiet von Radeberg mit seinen Ortsteilen gefunden werden, um dieses Potential, was sich auch dahinter verbirgt, in Radeberg zu behalten. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Grünflächen im Kreuzungsbereich Talblick / Am Sandberg in Bauflächen für ein Allgemeines Wohngebiet zu ändern, um dem Baulandbedarf im Ortsteil Ullerdorf zu decken.