Beschluß 27/17 vom 29.03.2017 (Beschlußvorlage 24/17)
Betreff
4. Änderung B-Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost, Neufassung" - Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches - Billigungsbeschluss
Beschlußtext
- Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des B - Planes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost, Neufassung" wird geändert. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 1193, 1193/1, 191/22, 1191/7, 1191/5, 1191/15, 1191/16, 1192, 1192a, 1191a, 1191b, 1191/13, 1191/14, 1191/25, 1191/26, 1191/18, 1191/19, 1191/4, 1188/35, 1188/33, 1188/36, 1188/34, 1188/37, 1191/10. Maßgeblich ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches in der Planzeichnung.
- Der Entwurf der 4. Änderung des B - Planes "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost, Neufassung, Bearbeitungsstand 10.03.2017, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A und den textlichen Festsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung wird gebilligt.
- Es wird das Änderungsverfahren auf Grundlage von § 13 BauGB durchgeführt.
- Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage auf Grundlage der Bestimmungen von § 13 BauGB durchzuführen.
Begründung
Grundstückseigentümer der Wohngrundstücke entlang der Pillnitzer Str. stellten den Antrag auf Prüfung, ob ein weiteres Heranrücken der Wohnbebauung in Richtung Gewerbegebiet möglich und planungsrechtlich zulässig wäre. Die Ergebnisse der Überprüfung des Schallgutachtens haben zur Aussage, dass Wohnbebauung bis zu einem Abstand von ~ 20 m zum Fuß des Lärmschutzwalles möglich ist. Die Änderung des Bebauungsplanes hat im Wesentlichen die Änderung des Baufensters der Wohnbebauung an der Pillnitzer Str. zum Inhalt.