Beschluß 26/17 vom 29.03.2017 (Beschlußvorlage 23/17)
Betreff
B-Plan Nr. 75 "Wohnbebauung an der Ullersdorfer Str., Großerkmannsdorf" - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 "Wohnbebauung an der Ullersdorfer Str., Großerkmannsdorf" wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst T. v. Flstck. 154/3 Gemarkung Großerkmannsdorf mit einer Fläche von ~1,94 ha. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes für Einfamilienhausbebauung.
- Es wird das Verfahren nach § 13a BauGB (Vorhaben der Innenentwicklung) angewendet, da die Fläche der Abrundung des Ortsteiles Großerkmannsdorf dient.
- Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Städtebaulichen Vertrag mit Schmidt Ziegelhausbau GmbH vorzubereiten, der die Kostenübernahme aller erforderlichen Planungsleistungen und der Herstellung der öffentlichen Erschließung sowie der Parzellierung der Baugrundstücke zum Inhalt hat. Im städtebaulichen Vertrag soll die Verpflichtung von Schmidt Ziegelhausbau GmbH verankert werden, dass die Vermarktung von 20 % der Baugrundstücke bauträgerfrei erfolgt.
Begründung
Die vorhandenen Baugrundstücke des Ortsteiles Großerkmannsdorf sind weitestgehend vermarktet. Es gibt eine Vielzahl von Bauinteressenten, die sich gern im Ortsteil Großerkmannsdorf ansiedeln und dort ein Wohnhaus in ländlich geprägter Umgebung errichten möchten. Diesem Begehren soll mit der Entwicklung dieses Baugebietes entsprochen werden. Im Gespräch zwischen dem Ortsvorsteher von Großerkmannsdorf, Herr Dr. Leege, und dem Geschäftsführer der Unternehmen Schmidt Erdbau GmbH und Schmidt Ziegelhausbau GmbH wurde geregelt, dass Vertragspartner für den Städtebaulichen Vertrag auf Grundlage von § 11 BauGB das Unternehmen Schmidt Ziegelhausbau GmbH sein soll.