Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage 2017
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage der Beschlussvorlage beigefügte Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage 2017.
Aufgrund § 8 Abs. 1 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes erfolgt eine jährliche Neuregelung der verkaufsoffenen Sonntage. Die 3 Sonntage wurden in Übereinstimmung mit dem Gewerbeverein ausgewählt.