Beschluß 50/16 vom 31.08.2016 (Beschlußvorlage 51/16)
Betreff
Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Bereich des räumlichen Geltungsbe-reiches des Bebauungsplanes Nr. 72 "Feuchtwiese zwischen Parkstraße und Waldstraße, Ortsteil Liegau - Augustusbad"
Beschlußtext
- Zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 "Feuchtwiese zwischen Parkstraße und Am Wald, OT Liegau - Augustusbad" wird die Satzung einer Veränderungssperre beschlossen.
- Die Veränderungssperre gilt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 "Feuchtwiese zwischen Parkstraße und Am Wald, OT Liegau - Augustusbad" und betrifft die Flurstücke der Gemarkung Liegau - Augustusbad: 669, 234/19, 234/20, 234/21, 234/22, 234/24, 234/64, 234 d.
- Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann in Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
- Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher rechtsmäßig ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
- Diese Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das von der Veränderungssperre betroffene Gebiet rechtverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch 2 Jahre nach ihrem Inkrafttreten.
Begründung
Die Stadt Radeberg wird aktuell im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf Flstck. 699 Gemarkung Liegau - Augustusbad im Ersetzungsverfahren des gemeindlichen Einvernehmens nach § 71 Abs. 4 SächBO gehört. Um die Umsetzung des Beschluss des Ortschaftsrates Liegau - Augustusbad ORLA013-2016 vom 15.06.2016 zu sichern, wird vorgeschlagen, für diesen Bereich eine Veränderungssperre zu beschließen.