B-Plan Nr. 72 "Feuchtwiese zwischen Parkstraße und Waldstraße, Gemarkung Liegau - Augustusbad" - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Mit Beschluss ORLA013-2016 hat der Ortschaftsrat Liegau - Augustusbad die Stadtverwaltung aufgefordert, für einen Teilbereich dieser Fläche eine Satzung über geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 SächsNatSchG (Sächsisches Naturschutzgesetz) zu erarbeiten und dafür Mittel in den kommenden Haushalt zu reservieren. Es liegt aktuell ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von 1 Einfamilienhaus auf Flstck. 669 Gemarkung Radeberg vor. Die geplante zu bebauende Fläche liegt neben dem kartierten Biotop Nr. 3038-004 auf diesem Flurstück. Der Ortschaftsrat Liegau - Augustusbad lehnt jegliche weitere Bebauung in diesem Bereich ab und möchte diesen als unverzichtbaren Bestandteil der Feuchtniederung im Einzugsbereich des Schwarzen Teiches unter Schutz stellen. Diese Feuchtwiesen sind auch bei Trockenheit eine sichere Feuchtequelle für den Schwarzen Teich, dem Hortgewässer einer der größten Krötenpopulationen des Landes Sachsen (in diesem Frühjahr über 5.000 Tiere).