Beschluß 32/16 vom 27.04.2016 (Beschlußvorlage 33/16)
Betreff
B-Plan Nr. 70 "Wohnbebauung Quartier Pillnitzer Str., Richard-Wagner-Str., Schillerstr." - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung des B-Planes Nr. 70 "Wohnbebauung Quartier Pillnitzer Str., Richard-Wagner-Str., Schillerstr." wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ~ 6,27 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flurstücke 1307/1, 1307/6, 1307b, 1369/5, 1308/21, 1308/22, 1308/23, 1308/24, 1578, 1579, 1580, 1306b, 1306/131307a, 1550/11, 1550/12, 1550/9, 1201/4, 1201/5, 1206/3, 1204b, 1306, und Teile folgender Flurstücke: 1308/6, 1371/4, 1581, 1306x, 1206/2 der Gemarkung Radeberg. Ziel: Entwicklung eines reinen Wohngebietes mit Einfamilien- und Doppelhäusern und parallel der Richard-Wagner-Str. mit Geschosswohnungsbau. Besondere Beachtung soll dabei die Führung und Gestaltung der Fuß- und Radwegeverbindung als Grünzug entlang des Flügelweges erfahren.
- Die Obergrenze der Grundfläche ist auf max. 20.000 m² zu beschränken.
- Es wird das Verfahren nach § 13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - angewandt. In Anwendung von § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Außerdem wird in Anwendung von § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Flächennutzungsplan ist unter Anwendung von § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anschließend anzupassen.
- Es ist mit der Wohnbau Radeberg ein Städtebaulicher Vertrag auf Grundlage von § 11 BauGB abzuschließen, in dem die Übernahme aller Kosten durch die Wohnbau Radeberg, die im Zusammenhang mit der Entwicklung dieses Bereiches stehen, geregelt wird. Dazu gehören alle Planungshonorare, alle Kosten der Erschließung und Kosten für die Grundstücksneugliederung.
Begründung
Da diese Fläche der Innenentwicklung von Radeberg als Gesamtstadt dienen kann, empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag der Wohnbau Radeberg statt zu geben und dieses Areal als zusätzliche Wohnbaufläche zu entwickeln.