Beschluß 31/16 vom 27.04.2016 (Beschlußvorlage 30/16)
Betreff
B-Plan Nr. 68 "Erweiterung Feuerwehr und Stadtwirtschaftshof Radeberg" - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der räumliche Geltungsbereich des B-Planes Nr. 68 wird geändert. Der räumliche Geltungsbereich des B-Planes Nr. 68 umfasst die Flurstücke 572/4, 575/6 und 572/13 sowie Teile der Flurstücke 572/12, 572/14 und 587/1 der Gemarkung Radeberg. Die Grenze des ca. 3,3 ha großen räumlichen Geltungsbereiches ist in der Planzeichnung Teil A zeichnerisch festgesetzt. Es wird eine Fläche von ~ 0,13 ha des B-Planes Nr. 2 durch den räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Nr. 68 überplant und seinen Festsetzungen durch die Festsetzungen des B-Planes Nr. 68 ersetzt.
- Es wird das Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet - Bebauungspläne der Innenentwicklung.
- Der Entwurf des B-Planes Nr. 68 "Erweiterung Feuerwehr und Stadtwirtschaftshof Radeberg", Stand 24.03.2016, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung - Teil C mit Artenschutzfachbeitrag, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage von § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB eine öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den berührten Behörden und sonstigen TÖB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu geben.
Begründung
Während der Bearbeitung wurde festgestellt, dass eine geringfügige Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches für die angestrebte städtebauliche Ordnung dieses Bereiches sinnvoller ist. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den räumlichen Geltungsbereich zu ändern. Trotz des geänderten größeren räumlichen Geltungsbereich bleibt die Grundfläche < 20.000 m², so dass das Verfahren nach § 13 a BauGB für Vorhaben, die der Innenentwicklung dienen, angewendet werden kann. Es ist eine Planreife des Entwurfes erreicht, so dass der Billigungsbeschluss gefasst werden kann.