Grundstückstausch Teilfläche Flurstück 19/1 Gemarkung Großerkmannsdorf und Teilfläche Flurstück 49/1 Gemarkung Großerkmannsdorf
Der Stadtrat beschließt den Grundstückstausch zwischen der Stadt Radeberg und Herrn Thomas Müller, die noch zu vermessenden Teilflächen der Flurstücke 19/1 (ca. 980 m²) und 49/1 (ca. 759 m²) Gemarkung Großerkmannsdorf betreffend. Der Wert für die Teilfläche des Flurstückes 19/1 Gemarkung Großerkmannsdorf mit einer Größe von ca. 980 m² beträgt ca. 36.000,00 €. Der Wert für die Teilfläche des Flurstückes 49/1 Gemarkung Großerkmannsdorf mit einer Größe von ca. 759 m² beträgt ca. 31.984,26 €. Es ist ein Wertausgleich durch die Stadt Radeberg in Höhe der Preisdifferenz der Grundstücke an Herrn Thomas Müller zu zahlen. Vertraglich ist Herrn Thomas Müller ein alleiniges Ausschankrecht bei öffentlichen Veranstaltungen in der Turnhalle zuzusichern. Der Vertrag ist vor Abschluss vom Ortschaftsrat Großerkmannsdorf zu bestätigen. Herr Müller übernimmt für das Flurstück 19/1 alle notwendigen Leitungs-, Geh- und Fahrrechte sowie die erforderlichen Abstandsflächen für Bau und Brandschutz für das Bauvorhaben Sanierung Turnhalle Großerkmannsdorf. Bei Großveranstaltungen stellt er die Parkflächen vor der Turnhalle zur Verfügung.
Für den Erweiterungsbau der Turnhalle Großerkmannsdorf benötigt die Stadt Radeberg eine Teilfläche des Flurstückes 19/1 Gemarkung Großerkmannsdorf mit einer Größe von ca. 980 m² (Anlage 1). Dem Eigentümer dieses Flurstückes, Herrn Thomas Müller, wurde der Grundstückstausch dieser Teifläche mit einer Teilfläche des städtischen Flurstückes 49/1 Gemarkung Großerkmannsdorf mit einer Größe von ca. 759 m² (Anlage 2) angeboten. Für die betreffende Teilfläche des Flurstückes 19/1 liegt ein Gutachten vor. Der Verkehrswert beträgt 36.000,00 €. Ebenfalls liegt ein Gutachten für das gesamte Flurstück 49/1 Gemarkung Großerkmannsdorf mit einer Größe von 935 m² vor. Der Verkehrswert beträgt hier 39.400,00 €. Da der sich auf diesem Grundstück befindliche Weg herausgelöst werden soll, hat die von Herrn Müller zu erwerbende Teilfläche nur noch eine Größe von ca. 759 m². Der Grundstückswert i.H.v. 31.984,26 € wurde nunmehr mit einem Quadratmeterpreis i.H.v. 42,14 € (entsprechend Verkehrswertgutachten) berechnet. Die Vermessungskosten werden von der Stadt Radeberg getragen. Die Eintragung zum alleinigen Ausschankrecht in der Turnhalle (Teilfläche von 19/1 und Flurstück 19 a Gemarkung Großerkmannsdorf betreffend) sollte sich an folgender Formulierung orientieren: Herr Thomas Müller als Eigentümer und Betreiber der Gaststätte "Müllers Gasthof" erhält das alleinige Recht, in der Turnhalle Großerkmannsdorf zu öffentlichen Veranstaltungen die Bewirtung und den Ausschank durchzuführen. Zwischen dem Veranstalter und Herrn Müller sind Art und Umfang der Bewirtung und eine mögliche Kostenbeteiligungen zu vereinbaren. Werden sich die Parteien nicht einig, ist der Ortsvorsteher als Vermittler einzubeziehen. Geschlossene Vereinsveranstaltungen sind von dem alleinigen Recht ausgeschlossen. Nach dem Ausscheiden von Herrn Thomas Müller aus der Gaststätte "Müllers Gasthof" ist bei einer Neuregelung für das Bewirtungs- und Ausschankrecht der Sporthalle der Nachfolger von "Müllers Gasthof" vorrangig zu beteiligen.